Das Wichtigste
Wann lohnt ein Prüfantrag, und wann nicht?
Wenn du einen konkreten Verdacht auf Klicks hast, die Google nicht gefiltert hat, und andere Erklärungen ausgeschlossen sind. Ein Anstieg allein reicht nicht, denn Traffic kann aus Gründen steigen, die mit ungültigen Klicks nichts zu tun haben.
Google sagt selbst, dass Spitzen auch andere Ursachen haben können. Die Hilfe nennt unter anderem diese (Details zu den Kampagnenänderungen stehen in der deutschen Google-Ads-Hilfe, den Wettbewerber und den Änderungsverlauf nennt nur die englische, auf die sich dieser Absatz dann stützt):
- Saison oder Nachrichtenlage: ein echter Anstieg des Interesses.
- Ein Wettbewerber pausiert seine Anzeigen: deine erscheinen dann öfter und bekommen mehr Klicks.
- Änderungen bei dir: mehr Budget, höhere Gebote, neue Keywords, andere Zielgruppe oder anderer Standort.
Sieh deshalb zuerst in den Änderungsverlauf (englisch „Change history“), bevor du Bots vermutest. Zwei Muster in deinen Analysedaten sind laut Google außerdem oft harmlos. Besuche mit null Sekunden kommen häufig daher, dass Analysewerkzeuge einen zweiten Klick brauchen, um die Dauer zu messen. Gleiche IP-Adressen können entstehen, weil sich viele Geräte eine Adresse teilen, etwa in Unternehmensnetzen, Cafés oder im Mobilfunk (NAT). Beide Punkte stehen in der englischen Hilfe.
Und für Klicks, die Google bereits gefiltert hat, brauchst du keinen Antrag. Die Spalte „Ungültige Klicks“ in den Kampagnenberichten zeigt genau diese Klicks, sie wurden dir nicht berechnet. Wie sich gefilterte, gutgeschriebene und nie erkannte Klicks unterscheiden, steht in unserem Artikel Viele ungültige Klicks, kaum Gutschrift.
Wie funktioniert die 60-Tage-Frist?
Du kannst Aktivität der letzten 60 Tage prüfen lassen. Älteres prüft Google nicht. Das Fenster wandert jeden Tag um einen Tag weiter, eine Auffälligkeit rutscht also nach 60 Tagen hinaus.
Ein Beispiel, ausgedacht: Fand eine Spitze am 1. Oktober statt, liegt sie Ende November an der Grenze. Rechne mit Puffer. Die Hilfe sagt nur, dass du Aktivität „innerhalb der letzten 60 Tage“ prüfen lassen kannst. Ob ab dem Tag der Aktivität oder ab dem Tag deines Antrags gezählt wird, steht dort nicht.
Die Folge: Warte nicht auf den perfekten Beleg. Wer nach einem Verdacht noch wochenlang Daten sammelt, verliert die ersten Tage aus dem Fenster. Sammle, was du hast, und stell den Antrag, solange der Zeitraum sicher drin liegt.
Welche Angaben verlangt Google, und woher bekommst du sie?
Kundennummer, genauer Zeitraum, Kampagnen- und Anzeigengruppennamen, verdächtige Keywords, Webserver-Logs und eine kurze Erklärung der Auffälligkeit. Die Liste steht im Abschnitt „Prüfung auf ungültigen Traffic vorbereiten“ der Google-Ads-Hilfe. Die rechte Spalte unten sind unsere Hinweise, keine Anweisung von Google.
| Angabe laut Google | Was sie meint | Woher du sie nimmst |
|---|---|---|
| Kundennummer | Deine zehnstellige Google-Ads-Kontonummer | Schau in deinem Google-Ads-Konto nach der zehnstelligen Nummer. |
| Genauer Zeitraum | Die Tage, an denen dir die Aktivität aufgefallen ist, höchstens 60 Tage zurück | Schau in deine Berichte nach den Tagen mit der Spitze und notiere Start und Ende. |
| Kampagnen- und Anzeigengruppennamen | Die Bereiche des Kontos, in denen der Anstieg oder das verdächtige Verhalten auftrat | Schau in die Kampagnentabelle und nimm die Namen genau so, wie sie dort stehen. |
| Verdächtige Keywords | Die Keywords, die den ungewöhnlichen Traffic zu bringen scheinen | Vergleiche die Keywords im selben Zeitraum nach Klicks und Conversions. |
| Webserver-Logs: IP-Adresse | Adressen, die wiederholt klicken oder ohne Conversion bleiben | Aus den Logs deines Servers oder Shops, gefiltert auf Aufrufe mit GCLID. |
| Webserver-Logs: Browser- oder Geräteangaben | Die deutsche Hilfe nennt sie „User-Agents“, die englische „Platforms and devices“ | Steht in denselben Logs neben der IP-Adresse. |
| Webserver-Logs: GCLIDs | Die Google-Klick-ID der verdächtigen Klicks. So kann Google den Besuch einer bestimmten Anzeigeninteraktion zuordnen | Bei automatischem Tagging hängt sie an der Ziel-URL. Schau, ob deine Logs die URL mit der GCLID speichern. |
| Auffälligkeiten | Eine kurze Begründung, warum der Traffic verdächtig ist. Googles Beispiel: 300 % mehr Klicks ohne entsprechend mehr Conversions, oder Klicks von außerhalb der Zielregion | Schreib sie selbst, mit den Zahlen aus deinem Bericht und deinen Logs. |
Quelle: Google-Ads-Hilfe, Abschnitt „Prüfung auf ungültigen Traffic vorbereiten“. Die 300 % sind Googles eigenes Beispiel, kein Messwert von uns.
Die englische Hilfe nennt bei ungültigen Leads zusätzlich eine Tabelle mit der GCLID je Lead und deiner eigenen Einschätzung, zum Beispiel dem Ergebnis eines Anrufs oder einer Mail. In der deutschen Hilfe haben wir diese Zeile nicht gefunden (gelesen am 7. November 2026).
Warum entscheidet dein Logging, bevor du den Antrag stellst?
Die Hilfe verlangt Server-Logs mit IP-Adressen und GCLIDs für den Zeitraum. Was du nicht aufgezeichnet hast, kannst du nicht nachreichen. Prüfe das, bevor du dich auf den Antrag verlässt.
Konkret fragst du zwei Dinge. Erstens: Protokolliert dein Shop oder Server die Aufrufe mit der GCLID im Link? Das setzt automatisches Tagging voraus, das die Google-Hilfe auch für die Zuordnung von Klicks empfiehlt. Zweitens: Werden die Logs lange genug aufbewahrt, um das 60-Tage-Fenster abzudecken? Wenn du erst nach dem Verdacht anfängst, aufzuzeichnen, fehlen dir die Wochen davor. Den Haken hatten wir schon im Abschnitt Wann lohnt ein Prüfantrag? des Artikels zu steigenden Klickpreisen genannt, hier ist er der Kern.
Ein Wort zum Datenschutz: IP-Adressen sind personenbezogene Daten. Wie lange du sie speichern darfst, klärst du mit deiner Datenschutzberatung. Das ist keine Rechtsberatung von uns.
Wie stellst du den Antrag, und was passiert danach?
Du sammelst die Angaben und sendest sie über das Formular zur Klickqualität (englisch „Click Quality Form“). Danach prüft Google und schreibt dir per E-Mail, sobald die Prüfung abgeschlossen ist.
- Änderungsverlauf prüfen. Schließ zuerst aus, dass eigene Änderungen an Budget, Geboten, Keywords oder Zielgruppe die Spitze erklären.
- Zeitraum eingrenzen. Notiere Start und Ende der Auffälligkeit. Beides muss innerhalb der letzten 60 Tage liegen, mit Puffer.
- Angaben sammeln. Alles aus dem Abschnitt „Welche Angaben verlangt Google“ oben: Kundennummer, Namen, Keywords, Logs mit IP, Geräteangaben und GCLIDs, dazu deine kurze Begründung.
- Formular ausfüllen. Du findest es unter support.google.com/google-ads/contact/click_quality. Gib so viele Angaben wie möglich an, die Hilfe bittet ausdrücklich darum.
- Auf die E-Mail warten. Google meldet sich per E-Mail, wenn die Prüfung abgeschlossen ist.
Was danach passiert, beschreibt die englische Hilfe so: Google wertet den Traffic der letzten 60 Tage aus. Findet es zusätzlichen ungültigen Traffic, den die automatischen Filter verpasst haben, teilt es dir gegebenenfalls Gutschriften mit. Eine Summe nennt die Hilfe nicht.
Was kann der Antrag nicht?
Er bestätigt keine einzelnen Klicks und sagt dir keinen Betrag zu. Behandle das Ergebnis als Antwort von Google, nicht als Anspruch, und plane nicht mit einer Summe.
Warum keine Einzelbestätigung? Laut englischer Hilfe kann eine Prüfung nicht bestätigen, ob bestimmte Klicks als gültig oder ungültig markiert waren. Würde Google das offenlegen, könnten Betrüger lernen, wie die Erkennung arbeitet. Die deutsche Hilfe hat diesen Satz nicht, wir stützen uns hier auf die englische.
Auch einen Vergleich Klick für Klick mit Berichten von Drittanbietern liefert Google laut englischer Hilfe nicht. Solche Werkzeuge markieren laut Google mitunter Traffic, den Google schon gefiltert und nicht berechnet hat. Ein Bericht, der mehr zeigt als deine Spalte „Ungültige Klicks“, ist deshalb kein Beweis, dass dort Geld liegt.
Eine einmalige Untersuchung ersetzt außerdem keine laufende Messung. Sie schaut zurück auf ein Fenster von 60 Tagen. Was danach auffällt, musst du wieder von vorn belegen.
Wie seacashback dir dabei hilft
seacashback prüft die Klicks auf deinen Landingpages, schließt erkannte Bots auf Kontoebene aus und dokumentiert ungültige Klicks (IP, Zeitpunkt, Klick-ID) so, dass du sie bei Google melden kannst. Belege gibt es nur ab Beginn der Aufzeichnung, rückwirkend kann niemand etwas nachliefern.
Den Antrag stellst du, nicht wir, und Google entscheidet. Die Dokumentation beweist nicht, dass Google dir etwas schuldet, und ein Teil der erkannten Klicks kann bei Google schon gefiltert sein. Der Klickpreis in der Auktion und deine Gebote bleiben unberührt. Soweit erkannte Klicks berechnet worden wären, dämpft Klickschutz rechnerisch, was ein echter Klick am Ende kostet. Wie verbreitet fehlender Schutz ist, zeigt unser Klickschutz-Report 2026: 97,7 % der Shops mit belegtem Google-Ads-Budget zeigen keinen erkennbaren Klickschutz (439 geprüft, Stand 2. November 2026). Mehr zum Ablauf steht unter So funktioniert's.
Häufige Fragen
Wie weit zurück kann ich einen Prüfantrag stellen?
Auf die letzten 60 Tage. Ältere Aktivität prüft Google nicht. Das Fenster wandert jeden Tag um einen Tag weiter, eine Auffälligkeit rutscht also irgendwann hinaus. Ob ab dem Tag der Aktivität oder ab dem Tag des Antrags gezählt wird, sagt die Hilfe nicht.
Sagt Google mir nach dem Antrag, welche Klicks ungültig waren?
Nein. Laut Google kann eine Prüfung nicht bestätigen, ob bestimmte Klicks als gültig oder ungültig markiert waren, damit niemand lernt, wie die Erkennung funktioniert. Das steht in der englischen Hilfe, die deutsche hat den Punkt nicht.
Bekomme ich eine Gutschrift, wenn ich den Antrag stelle?
Das lässt sich nicht zusagen. Du beantragst eine Prüfung, Google entscheidet. Findet Google zusätzlichen ungültigen Traffic, den die automatischen Filter verpasst haben, meldet es Gutschriften, und zwar nur soweit angebracht und möglich.
Reicht der Bericht eines Klickschutz-Werkzeugs als Beleg?
Das ist unklar und sollte dich nicht allein tragen. Google nennt als Angaben Serverlogs mit IP-Adressen, Geräten und GCLIDs. Ein Werkzeugbericht steht nicht auf der Liste, und Google gibt laut englischer Hilfe keinen Klick-für-Klick-Vergleich mit Fremdberichten heraus.
